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- Die Benützung des Schießplatzes ist nur Vereinsmitgliedern bzw. Personen in deren Begleitung gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
- Vor Beginn und nach dem Ende ist die Zeit im Buch einzutragen.
- Immer Gehörschutz verwenden.
- Scheiben nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen aufstellen.
- Nur von der Feuerlinie schießen.
- Schüsse auf Gebäudeteile, Scheibenhalterungen, technische Einrichtungen, usw. sind verboten.
- Die Feuerlinie darf erst überschritten werden, wenn alle Waffen entladen und mit geöffnetem Verschluß und ohne Magazin abgelegt sind.
- Der Schütze darf die geladene Waffe nicht aus der Hand geben.
- Befinden sich Personen vor der Feuerlinie, dürfen die Waffen nicht berührt werden.
- Geholsterte Waffen sind nur während des PPS-Trainings und Wettkampfes erlaubt.
- Fremde Waffen und Ausrüstungsgegenstände dürfen ohne Erlaubnis des Besitzers nicht angefaßt werden.
- Für Handlungen bzw. Unterlassungen trägt der Schütze selbst die Verantwortung.
- Den Anweisungen der Schießleitung bzw. Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die im Aushang angeführten Schießzeiten sind unbedingt einzuhalten.
- Der Genuß alkoholischer Getränke, das Telefonieren und Rauchen ist während des Schießens am Schießplatz verboten.
- Zuwiderhandelnde werden vom Stand verwiesen bzw. bei absichtlicher Beschädigung von Anlagenteilen oder Verunreinigung der Schießstätten werden die Verursacher zur Rechenschaft gezogen.