• Die Benützung des Schießplatzes ist nur Vereinsmitgliedern bzw. Personen in deren Begleitung gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  • Vor Beginn und nach dem Ende ist die Zeit im Buch einzutragen.
  • Immer Gehörschutz verwenden.
  • Scheiben nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen aufstellen.
  • Nur von der Feuerlinie schießen.
  • Schüsse auf Gebäudeteile, Scheibenhalterungen, technische Einrichtungen, usw. sind verboten.
  • Die Feuerlinie darf erst überschritten werden, wenn alle Waffen entladen und mit geöffnetem Verschluß und ohne Magazin abgelegt sind.
  • Der Schütze darf die geladene Waffe nicht aus der Hand geben.
  • Befinden sich Personen vor der Feuerlinie, dürfen die Waffen nicht berührt werden.
  • Geholsterte Waffen sind nur während des PPS-Trainings und Wettkampfes erlaubt.
  • Fremde Waffen und Ausrüstungsgegenstände dürfen ohne Erlaubnis des Besitzers nicht angefaßt werden.
  • Für Handlungen bzw. Unterlassungen trägt der Schütze selbst die Verantwortung.
  • Den Anweisungen der Schießleitung bzw. Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die im Aushang angeführten Schießzeiten sind unbedingt einzuhalten.
  • Der Genuß alkoholischer Getränke, das Telefonieren und Rauchen ist während des Schießens am Schießplatz verboten.
  • Zuwiderhandelnde werden vom Stand verwiesen bzw. bei absichtlicher Beschädigung von Anlagenteilen oder Verunreinigung der Schießstätten werden die Verursacher zur Rechenschaft gezogen.